Sie sind hier: Sylla News
Zurück zu: Redaktion
Weiter zu:
Franzi Privat
Allgemein:
FAQ
Übersicht
Kontakt / Redaktion
Impressum
Regierungskabinett legte II. Konjunkturpaket gegen die Rezession vor
Berlin, 27.1.2009. Die Bundesregierung brachte ihr zweites, mit 50 Milliarden Euro beziffertes Konjunkturpaket als Rettungsanker für Unternehmer und Beschäftigte auf den Weg. Gleichzeitig legte sie den Nachtragshaushalt als Regierungsentwurf vor: Deutschland werde Kredite in einer Höhe von 36,8 Milliarden aufnehmen müssen, das würden über 1, 8 Milliarden mehr sein, als der Bundeshaushaltsplan vorgesehen habe. Die Investitionsmaßnahmen in die nationalen Verkehrs- und Wohnsituationen, in innovative, ökologischen Projekte und Produkte, sollen Deutschlands größte Rezession in der Nachkriegszeit abmildern und die Beschäftigungsverhältnisse angesichts der weltweiten Krise erhalten.
Die Schulden aus dem Rettungspaket II rechtfertigte die Regierung als notwendig „zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ und hat den Bezug zum „Grundgesetz (GG) § 115“, sagte der Regierungssprecher am Mittwoch in Berlin.
Der Koalitionsausschuss habe Montag abend die Entwürfe zum zweiten Konjunkturpaket beraten und die speziellen Investitionen in die Infrastruktur angenommen, dazu gehöre unter anderem die KfZ-Steuerentlastung beim Kauf innovativer Autos und die Abwrackprämie für über neun Jahre alte Wagen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe in Kombination mit den EU-Klimaschutzregeln würde das Grundgesetz (GG) mit Artikel 79 GG geändert werden müssen. Artikel 23 GG (5) gibt Aufschluss über die Wahrung der Gesamtstaatlichen Verantwortung des Bundes in Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen des Bundes führen können und in den Ländern geregelt werden. Da über siebzig Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens, rund 10 Milliarden Euro, den Ländern und Gemeinden zugute kommen würden, und in Folge beispielsweise Steuereinnahmen aus neuen zugelassenen KfZ entstehen, die nach Artikel 106 Absatz (2) Ländersache sind und damit Entscheidungen vom Bundesrat bei Regierungsvorhaben einfordern, „soll die Ertragshoheit vom Land auf den Bund“ übertragen werden, sagte der Regierungssprecher.
Bei den Arbeitsmarktmaßnahmen nannte die Regierung den Ausbau der Kurzarbeiterregeln sowie aufzurüstende Qualifizierungsmaßnahmen für zukünftige Erwerbslose. Die Sozialversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge würden gesenkt und damit die Beschäftigten und mit dem einmaligen Kinderbonus von 100 Euro, die Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfebezieher entlastet.
Das Bundeskabinett, an dem unter anderem wieder Bundesbankpräsident Axel Weber teilnahm, leitete am 27. Januar die Regierungsbeschlüsse an den Bundestag und Bundesrat weiter. Am Freitag, 30. Januar, könne der Bundestag darüber bereits debattieren, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel im Inforadio rbb Mittwoch nachmittag. Der Präsident des Bundesrates habe „noch keine Entscheidung getroffen zu den vorliegenden Beschlüssen“, sagte Merkels Sprecher auf Journalistenfrage. Ab Mitte Februar könne mit einer Abstimmung im Bundestag gerechnet werden. (fs)
| Zur Titelseite |
Gehe zu: Ausgabenpolitik der Regierung zu Lasten der Erben Eventikone Putin gibt Gas ab