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Kennen Sie schon Ihren Scorewert?

Gesetzesnovelle für Bewertungsverfahren der Banken


Von Franziska Sylla

Berlin, 30.07.2008. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ändern. Vergangenen Mittwoch stellte er den Gesetzesentwurf des Innenministeriums vor, den das Bundeskabinett absegnete. Damit werden die „anonymen Konsumkredite transparenter, die einem Kunden sofort, oftmals an der Kasse oder bei Internetgeschäften gewährt werden“, sagte Innenminister Schäuble. „Ein Jahr Vorlaufzeit“ räumt er den Debatten im Bundestag und mit der Öffentlichkeit ein, also „bis Herbst 2009. Ab 2010“ sollen die Formen der anonymen Bewertungsmethoden bei Geschäftsvorfällen nachvollziehbar „auf statistisch-mathematische Rechenmethoden beruhen“.

Die Regierung sieht das bestehende Kredit-Scoring-Verfahren als geeignet, die Formen der schnellen Kreditvergabe moderner Geschäftsvorfälle zu fördern, aber es sei verbesserungswürdig. Der ermittelte Scorewert gibt Auskunft zur Bonität jedes einzelnen Kunden. Dazu werden Daten vergangener Verhaltensweisen mit dem aktuellen Stand verknüpft. Die ausgewerteten Daten bilden in der Summe den "Score-Wert", der zwischen 0 und 1000 liegt. Je höher der Wert, desto höher die statistische Wahrscheinlichkeit, dass der Antragsteller kreditwürdig ist.

Die Gesetzesnovelle soll später jene Kreditnehmergruppen berücksichtigen, die von den Banken keine Kredite mehr erhalten, „da der angemessene Scorewert fehlt“, so der Minister in der Berliner Pressekonferenz. Den kreditgebenden Instituten und Banken wiederum hilft das überarbeitete Scoreverfahren, für „das wir noch keinen deutschen, anderen Ausdruck gefunden haben“, sagte Wolfgang Schäuble, die gespeicherten Daten zu korrigieren, wenn die Kunden eine zweifelsfreie Bonität vorweisen können. „Auf die Banken- und Kreditkarten werden die Scoreingergebnisse nicht vermerkt“, betonten die Pressevertreter des Bundesinnenministers, da "wird weder bei Ihnen noch bei mir etwas drauf gestempelt“, ist sich Schäuble sicher.

Näher zu definieren seien die zugrundeliegenden Datenmengen, die aus den demografischen und den sozialbiografischen Informationen gewonnen werden. Aussagen zu Alter, Geschlecht, Herkunft, zum Familienstand oder die Haarfarbe, gehören zu den demografischen Daten. Sozialbiografische Daten sagen etwas aus über den Schulabschluß oder den Beruf, über Einkommensarten und -höhe sowie zur Nachbarschaft, die im Scoringverfahren beispielsweise als Wohnwert eingeht. Das Antidiskriminierungsgesetz sei im Entwurf berücksichtigt worden, das verhindere, die ethnische, philosophische oder sexuelle Gesinnung beim Scoringwert einzurechnen. „Die Gedanken des Schutzes der Personendaten sind in Paragraf 13, Absatz zwei schon geregelt“, beantwortete Minister Schäuble eine der letzten Fragen zum Scoring, stets unterstützt von seinem vierköpfigen Sprecherstab, der mit den Journalisten in den Gesetzesbüchern blätterte.

„Bis das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wird, werden die Kritiker zu Wort kommen und der Gesetzesentwurf wird mehrfach ergänzt und verbessert“, sagte Innenminister Schäuble, erfahrungsgemäß sehe „ein später gültiges Gesetz oftmals ganz anders aus, als der Entwurf.“

Etwas mehr Verwaltungsarbeit und die Gebühreneinnahmen kommen auf die Verantwortlichen aus Handel, Banken und besonders der Auskunftsdienstleistungsindustrien, zu. Der Kreditnehmer als solcher hätte aber „ein Mal im Jahr die Möglichkeit, kostenfrei die Informationen über die Zugriffe auf seine Daten einzuholen und gegebenenfalls korrigieren oder ergänzen zu lassen“, so der Innenminister, „jeder soll wissen, wer, wann, welche Daten“ zu seiner Kreditwürde heranzog.


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