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Der Nationale Bildungsbericht

Bund- und Ländersache:

Der Nationale Bildungsbericht

Berlin, Mittwoch, 02.09.2008. Der nationale Bildungsbericht ist im Bundeskabinett verabschiedet worden. Die Bundesregierung legte damit Qualitätsmaßstäbe vor, die zum Abschluss mehrerer Treffen der Länder- und Bundesbildungsbeauftragten, an die Regierung herangetragen wurden. „Die Idee war, gemeinsam mit den Vertretern der Kultusministerkonferenz, die 2006 bereits stattgefunden hat, und mit der Bundesregierung“ Instrumente zu schaffen, die zu einem Qualitätsverfahren in der Bildungspolitik führen, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm (CDU). „Der Bericht wird weitergeleitet an den Deutschen Bundestages und den Bundesrat.“ Verbessert worden seien die Maßnahmen, die Übergänge von Schule in die Ausbildung und zu höheren Schulen zu bewältigen.

Die seit 2005 im Kabinett arbeitende Ministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan (CDU), fordere „als Grundvoraussetzung für Integration, ausreichende Deutschkenntnisse, die zuvor mit Sprechstandards festgestellt und geprüft werden“ müssen. Regierungssprecher Wilhelm weiter: „Zusätzliche Aufstiegsmöglichkeiten, wie das Meister BAföG und Stipendien ermöglichen“ sollen die Lust bei Mittelschulabsolventen schüren, Deutschlands Hochschulplätze auch zu nutzen. Der Bund hätte damit seinen Teil zur überregionalen Bildungspolitik beigetragen, die auch die europäischen Richtlinien und internationalen Ziele berücksichtige. „Sie kennen ja die Zahlen. Gerade Jugendliche mit Migrationsintergrund sind nicht ausreichend zu Schulabschlüssen gekommen. Die Bundesregierung beobachtete, das Instrument der frühkindlichen Sprachförderung“ könne die fehlende Voraussetzung dafür sein. Die Bundeskanzlerin „nimmt mit ihrer Bildungsreise in Deutschland die Kette der Bildung war. Sie besucht unterschiedliche Bildungskategorien jeweils in Begleitung der jeweiligen Kultus- oder Landesminister“, so der Regierungssprecher. Der am 22. Oktober 2008 in Dresden stattfindende Bildungsgipfel sei ein Entwurf, denn es „bestehen ja Länderbezogene Zuständigkeiten“, so Wilhelm. „Bis zu fünfzig Prozent eines Jahrgangs sollen studieren“ können. (fs)

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