Was macht BiMM?

Weiterbildung fuer Demokraten

Bildungswerk MedienModul - BiMM - ist eine Journalistenwerkstatt mit dem Schwerpunkt Demokratiekultur fuer Profis und die, die mal Profis werden wollen. Das gemeinnuetzige Bildungswerk wird als Unternehmensgesellschaft mit Sitz in Berlin gefuehrt.




In eigener Sache: BiMM gUG

Seit September 2009 ist es geschafft, seit November amtlich bestätigt: BiMM Bildungswerk MedienModul gUG (haftungsbeschränkt) gibt es jetzt wirklich. BiMM ist registriert unter dem Aktenzeichen HRB 123263 B.

Gegenstand des gemeinnuetzigen Unternehmens ist die Förderung der Berufsbildung und die nachhaltige berufliche Orientierung und Entwicklung von Journalisten mit und ohne Migrationshintergrund.

Sitz der Gesellschaft ist die Gotzkowskystraße 29, 10555 Berlin.

Gegenstand

1) Ist die Förderung der Berufsbildung und die nachhaltige berufliche Orientierung und Entwicklung von Journalisten mit und/ohne Migrationshintergrund.

Die Förderung erfolgt insbesondere durch entsprechende Aus- und Weiterbildung, im Einzelfall mit Kooperationspartnern.

Die gemeinnützige UG versteht sich in diesem Sinne als multilinguales Bildungswerk mit spezieller Kompetenz für den Bereich Politik beziehungsweise für Parlamentsjournalisten. Gefoerdert wird durch die Teilnahme an tagesaktuellen Pressekonferenzen und ähnliche Veranstaltungen, die spezielles Hintergrundwissen vermitteln.

Durch Zugang zu den weitergehenden Bildungs-, Medien- und Konferenzangeboten, die innerhalb der Branche zur Verfügung stehen.

Durch die Mitgliederversammlung beziehungsweise die Bildung von Anlass bezogenen oder auf bestimmte Themen festgelegte Arbeitsgruppen, Ausschüsse oder Weiterbildungsprojekte.

2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Einrichtungen für die berufliche Aus- und Weiterbildung des Journalistennachwuchses und die Weiterbildung für hauptberuflich tätige Journalisten (Rhetorik, Computerkurse, Onlinejournalismus, Deutsche Geschichte, Europaparlamentbesuche).

3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (§ 52). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.
Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Koerperschaft oder bei Wegfall der steuerbeguenstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und ihren gemeinen Wert der Sacheinlagen.

4) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigstellen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Geschäftszweck zu fördern.

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(C) 2005-10

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